Der KLV bietet seinen Mitgliedern gemäss Art. 2 lit. e) der Statuten Rechtsschutz, wenn sie
in ihren beruflichen Ehren und Rechten angegriffen oder geschmälert werden;
in ihren gesetzlichen Ansprüchen geschmälert werden;
in ihrer Anstellung bedroht sind.
Die Anlaufstelle ist in jedem Fall das KLV-Sekretariat. Das Präsidium entscheidet über die notwendigen Massnahmen. Der Rechtsschutz und die Rechtshilfe erfolgen gemäss dem KLV-Rechtsschutzreglement.
Sekretariat: Postfach 232 9015 St. Gallen T +41 71 352 72 62 F +41 71 352 72 62
Das Sekretariat ist in der Regel am Mittwochnachmittag von 14-17 Uhr durch das Präsidium besetzt. In den anderen Zeiten steht der Telefonbeantworter bereit oder es kann jederzeit ein Fax übermittelt werden. Am einfachsten ist die Kontaktaufnahme per E-mail!