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Versicherungen

Der KLV bietet seinen Mitgliedern bei folgenden Versicherungen günstige Angebote an:


Vergünstigung Krankenkassenprämien bis zu 25%

Der KLV hat mit ausgewählten Krankenkassen attraktive Kollektiv-Versicherungsverträge ausgehandelt. Durch die Umteilung vom Einzel- in den Kollektivvertrag des KLV sparen Sie abhängig von der Krankenkasse durchschnittlich 10 bis 25% auf die Zusatzversicherungen Ihrer Prämienrechnung. Je umfangreicher Sie versichert sind, desto grösser sind Ihre Ersparnisse. Nachteile entstehen Ihnen keine! Die Vergünstigungen betreffen folgende Kassen:

  • Avanex 10%
  • Carena 20%
  • Concordia bis 25%
  • CSS 15%
  • EGK 20%
  • Helsana 10%
  • Innova 20%
  • Kolping 15%
  • Progrès 10%
  • Sana24 10%
  • Sanitas 15%
  • Sansan 10%
  • SLKK ca. 10%
  • Swica (Arbeitsbestätigung benötigt) ca. 15%
  • Visana 10%
  • Vivao Sympany (ex. ÖKK)ca. 15%
  • Wincare 20%

...zum pdf Umteilungsformular

Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Koordinationsperson:
Georges Kölliker
T  071 230 20 70
F  071 230 20 77
W www.koelliker.net
E georges@koelliker.net

Kollektivvertrag mit der Rentenanstalt/Swiss Life zur Vorsorgesäule 3a

7 % Rabatt auf allen Prämien der berechtigten Spar- und Risikoversicherungen für alle bestehenden Verträge und für Neuabschlüsse.
Berechtigt für Neuabschlüsse sind alle Mitglieder des KLV St. Gallen sowie deren Familienangehörigen (Kinder bis zum Ende der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres). Kinder bleiben auch nach der Ausbildung bzw. nach dem 25. Altersjahr im Genuss des Rabatts.
Sie profitieren noch nicht von diesem Rahmenvertrag? Nutzen Sie diese Gelegenheit noch bis Ende Jahr und melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Swiss Life-Berater.
Ab 01. Januar 2008
Für bestehende Verträge gelten die Vorzugsbedingungen weiterhin, auch auf Vertragserhöhungen (Ausbauten, Einschluss von Zusatzleistungen oder Erhöhungen der Sparprämien). Neuabschlüsse mit Rabatt sind nicht mehr möglich.

Kollektivvertrag Vorsorgesäule 3a

KLV-Berufshaftpflichtversicherung

Der KLV hat für seine Mitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Grundsätzlich haftet bei einem Haftpflichtfall der Arbeitgeber, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Lehrerin resp. den Lehrer kein Verschulden trifft. Der Beweis obliegt dem Arbeitgeber, das Verschulden wird also zugunsten des Geschädigten grundsätzlich vermutet. Wichtig ist, dass die Lehrperson direkt nicht belangbar ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Lehrperson in keinem Falle zur Verantwortung gezogen werden kann, steht doch dem Arbeitgeber ein grundsätzliches Rückgriffsrecht gegen den Verursacher zu. Und genau hier setzt die Kollektiv-Police des KLV ein, denn sie gewährt den Lehrerinnen und Lehrern Schutz gegen allfällige Regresse seitens des Arbeitgebers auch bei Fahrlässigkeit und Grobfahrlässigkeit.

Berufshaftpflicht

Information über die Unfallversicherung

Die Versicherung der Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung ist Sache der jeweiligen Schulgemeinde. Wir geben einen Überblick über die Leistungen und Rahmenbedingungen der Unfallversicherung.

Unfallversicherung

Günstige Versicherungsangebote bei Zurich Connect

KLV-Mitglieder, die gleichzeitig auch LCH-Mitglieder sind, profitieren von günstigen Konditionen bei Versicherungen (Auto, Motorrad, Hausrat, Privathaftpflicht, Assistance, Gebäude).
Eine Offerte lohnt sich. Informationen auf der LCH-Internetseite oder unter der untenstehenden Broschüre.

Versicherungsangebote Zurich Connect

Vergünstigungen für LCH-Mitglieder durch Bank Coop

KLV-Mitglieder, die gleichzeitig auch LCH-Mitglieder sind, profitieren von günstigen Angeboten bei Bank Coop, wie Vorzugszinsen auf Hypotheken, Rabatten im Wertschriftengeschäft sowie Reduktionen bei Kartengebühren.
Eine Offerte lohnt sich. Informationen auf der Bank-Coop-Internetseite oder unter der untenstehenden Broschüre.

Angebote Bank Coop


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Sekretariat:
Postfach 232
9015 St. Gallen
T +41 71 352 72 62
F +41 71 352 72 62



Das Sekretariat ist in der Regel am Mittwochnachmittag von
14-17 Uhr durch das Präsidium besetzt. In den anderen Zeiten steht der Telefonbeantworter bereit oder es kann jederzeit ein Fax übermittelt werden.
Am einfachsten ist die Kontaktaufnahme per E-mail!