Aktuelles aus dem KLV St. Gallen

Zwei Hauptthemen beschäftigen den KLV St. Gallen zurzeit und werden uns bestimmt auch in den kommenden Monaten und wohl Jahren fordern: der Berufsauftrag und die Revision des Volksschulgesetzes. Die dabei aufgeworfenen Fragen verlangen nach sorgfältiger und vertiefter Diskussion und Meinungsbildung.  

In den letzten Wochen hat der KLV St. Gallen verschiedene Infoveranstaltungen zum Berufsauftrag durchgeführt und nach den Frühlingsferien sind weitere Veranstaltungen geplant. Erfreulich viele Mitglieder haben die Gelegenheit genutzt, sich zum Berufsauftrag informieren zu lassen. Ausgelöst worden sind diese Infoanlässe durch die Ergebnisse der Evaluation zum Berufsauftrag, welche deutlich aufzeigen, dass die Lehrpersonen zu wenig Bescheid über den Berufsauftrag wissen. Ebenfalls eine Rolle gespielt hat die Tatsache, dass die von unserer Seite seit langem geforderte zweite Lektion für Lehrpersonen mit Klassenverantwortung (noch) nicht gewährt worden ist. Sie wurde bisher frühestens auf das Schuljahr 25/26 und nur unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität in Aussicht gestellt. Aus Sicht des KLV St. Gallen ist für Klassenlehrpersonen die Umlagerung einer weiteren Lektion vom Arbeitsfeld Unterricht ins Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler zwingend nötig, um einerseits den stark gestiegenen Aufwand in diesem Feld adäquat abzudecken und andererseits die Attraktivität des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin zu steigern. Denn trotz der im Grunde genommen befriedigenden, spannenden und herausfordernden Aufgaben der Klassenlehrperson sind immer weniger Leute bereit, diese Arbeit zu übernehmen. Dem gilt es dringend mit geeigneten Massnahmen gegenzusteuern. 

Weitere Entlastungen von Klassenlehrpersonen müssen sicherlich vor Ort diskutiert und umgesetzt werden.  

Mit Hearings zu ersten Vorschlägen schliesst das Bildungsdepartement eine erste Phase im Prozess der Gesamtrevision des Volksschulgesetzes ab. In zwei Arbeitsgruppen zu Strukturen (ohne Beteiligung des KLV St. Gallen) und Pädagogik (mit Beteiligung des KLV St. Gallen) wurden sogenannte Schlüsselfragen und mögliche Leitantworten diskutiert. Beide Gruppen trafen sich in den Wintermonaten zu mehreren Sitzungen. Im Projektausschuss, in welchem drei Mitglieder der Regierung und des Bildungsrats sowie Vertretungen des SGV (Verband St. Galler Volksschulträger), der VSGP (Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten), des VSLSG (Verband Schulleiterinnen und Schulleiter St. Gallen) und des KLV St. Gallen Einsitz haben, wurden die Leitantworten an zwei Sitzungen – teils durchaus kontrovers – diskutiert. Die Ergebnisse aus dieser Vorarbeit wurden anschliessend von der Regierung an einem Workshop weiter besprochen und an Hearings mit verschiedenen Anspruchsgruppen (u.a. erstmals mit Vertretungen der Parteien) breit diskutiert. Bis zum Ende der laufenden Legislatur wird ein Zwischenbericht vorliegen, auf dessen Grundlage dann die konkrete Arbeit am Gesetz starten soll.  

Folgende Fragen wurden (und werden wohl weiterhin) diskutiert: Wie hoch soll die Regulierungsdichte bei den Lehrpersonen sein? Wie soll der Bildungsrat künftig ausgestaltet sein? Sollen vertiefte Vorgaben zu den Schulleitungen gemacht werden? Wie soll die Schulaufsicht geregelt werden? Wie soll die Sonderpädagogik im Gesetz abgebildet sein? Soll eine Basisstufe verankert werden? Wie soll die Oberstufe aufgebaut sein? Soll künftig auf eine Einteilung in Real- und Sekundarklassen verzichtet werden? Soll es neue Beurteilungsformen im Zeugnis geben? Wie ist das Verhältnis Staat-Kirche im Bereich der Volksschule zu regeln? Dazu kommen weitere Themen wie Privatschulen, privater Einzelunterricht oder die Rechtspflege. 

Der KLV St. Gallen hat seine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Einige Fragen bedürfen einer vertieften Auseinandersetzung und Diskussion mit den Stufen- und Fachverbänden. Diese werden vom KLV St. Gallen via eine interne Arbeitsgruppe einbezogen, zudem ist die Revision des Volksschulgesetzes laufend Thema bei den Treffen mit den Präsidien aller Konvente. Ziel ist es, bis im kommenden Herbst zu den zentralen Fragen eine Haltung einnehmen zu können, welche wir dann auch in die verschiedenen Gremien einbringen werden. Schliesslich wird der Kantonsrat sich über das neue Gesetz beugen und dieses – wenn alles wie geplant läuft – auf 2027 in Kraft setzen. Ob dieser sehr ehrgeizige Fahrplan eingehalten werden kann, wird sich zeigen. Verzögerungen sind mitunter durch den Wechsel an der Spitze des Bildungsdepartements durchaus wahrscheinlich. Der KLV St. Gallen wird den ganzen Prozess laufend beobachten, sich über verschiedene Gremien einbringen und auch mit verschiedenen Kantonsrätinnen und -räten aus allen Parteien den Kontakt suchen. So wollen wir aktiv mithelfen, dass wir am Ende über ein fortschrittliches, zukunftsgerichtetes Volksschulgesetz verfügen.  

Der KLV St. Gallen wünscht allen Mitgliedern ein paar erholsame Tage während der Frühlingsferien und bereits jetzt viel Elan für das letzte Quartal im laufenden Schuljahr! 

Datum

09.04.2024