Aktuelles zu COVID19

Die epidemiologische Lage wird vom Bundesrat nach wie vor als fragil beurteilt. Dennoch hat er am 14. April Lockerungsschritte vollzogen, die in der Konsequenz auch einen Einfluss auf die Volksschule und die Sekundarstufe 2 im Kanton St. Gallen haben.

So hat der Bildungsrat beschlossen, dass das Verbot von Kontaktsportarten im Turnunterricht aufgehoben wird. Nach dem 9. Mai 2021 sollen besondere Unterrichtsveranstaltungen unter Einhaltung von Schutzkonzepten wieder uneingeschränkt möglich sein. Bezüglich der Maskenpflicht auf der Sekundarstufe 1 hat sich der KLV für folgende Regelung stark gemacht: «Wir begrüssen es, wenn dahingehend informiert wird, dass anfangs Juni überprüft wird, ob die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auf der Stufe Sek1 aufgehoben werden kann.» Aus Sicht des KLV SG hängt diese Lockerung vom Stand der freiwilligen  Impfungen der Lehrinnen und Lehrer sowie der dannzumal herrschenden epidemiologischen Lage ab. Das Bildungsdepartement geht davon aus, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 voraussichtlich Ende Mai 2021 aufgehoben werden kann, sollte sich die Situation nicht verschlechtern. Der KLV SG hat in diesem Zusammenhang eine priorisierte freiwillige Impfung von Lehrerinnen und Lehrern gefordert.  Das Bildungsdepartement hält aber eine generelle Privilegierung von Lehrpersonen, gemäss Gesundheitsdepartement mit Blick auf die vom Bund vorgegebene Impfstrategie, für nicht möglich. Diese sieht vor, dass die Impfung von Personen, die nicht einer Risikogruppe angehören, nach Altersgruppen zu erfolgen habe. Das Amt für Gesundheitsvorsorge ist jedoch im Hinblick auf die Aufhebung der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 bereit, innerhalb der Altersgruppe 55 Jahre und älter Lehrpersonen bei der Vergabe von Impfterminen bevorzugt zu behandeln, wenn diese bis Mitte Mai noch keinen Impftermin erhalten haben sollten.

Datum

26.04.2021