Der KLV St. Gallen organisiert sich neu

Die wichtigste Neuerung ist auf jeden Fall der neu besetzte Vorstand. Bisher stellte jeder Stufen- und Fachverband ein Mitglied im Kantonalvorstand, der von einem Dreierpräsidium geführt wurde. Neu steht dem Verband mit Patrick Keller ein Einzelpräsident vor. Der Vorstand besteht aus sechs Lehrpersonen, welche nicht gleichzeitig auch im Vorstand eines Stufen- oder Fachverbands Einsitz haben.

 

Der Austausch mit den Stufen- und Fachverbänden wird mit regelmässigen Treffen in sogenannten Austauschgremien sichergestellt. Damit ist gewährleistet, dass wir gemeinsam weiterhin an einem Strick (und in die gleiche Richtung) ziehen und wir bestens vernetzt unsere Arbeit zugunsten der Lehrpersonen erledigen können.

Einige Sektionen führen bereits seit längerer Zeit sogenannte Schulhausverantwortlichentreffen durch. Diese sollen nach Möglichkeit in allen Sektionen eingeführt werden. Ziel ist, dass an diesen Treffen immer auch ein Mitglied des KLV-Vorstands anwesend ist und somit der Kontakt mit der Basis gewährleistet ist.

Ab kommendem Schuljahr wird es nur noch eine jährliche Delegiertenversammlung geben. Bei Bedarf ist es jederzeit möglich, eine ausserordentliche DV einzuberufen.

Die für das einzelne Mitglied wohl wichtigste Neuerung betreffen die Einführung einer Geschäftsstelle sowie Anpassungen im Beratungsreglement. Die Geschäftsstelle ermöglicht eine weitere Professionalisierung des KLV. Für die Mitglieder des KLV ist sie erste Anlaufstelle bei Fragen, Anliegen und Anregungen. Auch wenn das Beratungsangebot des KLV in Anspruch genommen werden soll, ist die Geschäftsstelle erste Anlaufstelle.

Bei rechtlichen Fragen oder Problemen unterstützt der KLV seine Mitglieder grundsätzlich ein einem erstinstanzlichen Verfahren und übernimmt neu CHF 5’000.00 statt CHF 3’000.00. Übersteigt das Verfahren die CHF 5’000.00, beteiligt sich das betroffene Mitglied mit mindestens 50% der Kosten. Es empfiehlt sich daher, die Rechtsschutzversicherung des KLV St. Gallen abzuschliessen, sofern man nicht über eine private gleichwertige Versicherung verfügt. In diesem Fall kann das Verfahren über die Versicherung abgewickelt werden.

Der KLV steht seinen Mitgliedern aber nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei persönlichen oder pädagogischen Problemen oder Anliegen zur Seite. Neu finanziert der KLV bei pädagogischer und persönlicher Beratung bis zu 10 Stunden bei einer unserer Beratungspersonen. Die ersten vier Stunden sind für ein KLV-Mitglied kostenlos, ab der fünften Stunde beteiligen sich das Mitglied und der KLV je hälftig, aber der elften Stunde fallen die Beratungskosten vollumfänglich zu Lasten des KLV-Mitglieds an.

Wir sind fest überzeugt, dass die Neuerungen den KLV gut gerüstet und aufgestellt in die Zukunft gehen lassen und dass jedes Mitglied noch mehr von einer Mitgliedschaft profitiert.

Datum

01.08.2021