Integrative Beschulung von Kindern mit Sonderschulstatus

Die Regierung hat im Frühling 2025 entschieden (als Übergangsregelung in der Sonderschulverordnung) den kommunalen Volksschulträgern ab August 2025 einen jährlichen Kantonsbeitrag in der Höhe von CHF 15'000.00 pro Schülerin und Schüler zu entrichten, wenn trotz verfügter Sonderschulung kein Platz in einer Sonderschule zur Verfügung gestellt werden kann.

Dieser Beitrag muss vor Ort in Massnahmen für die integrative Beschulung eingesetzt werden. Der Kantonsbeitrag muss vom Schulträger beantragt werden und die Auszahlung ist an Bedingungen geknüpft. Die detaillierten Informationen zu diesem neuen Kantonsbeitrag sind beim Bildungsdepartement online zu finden.

Datum

30.06.2025