Unser 12-köpfiger Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt, also durch je 6 Arbeitgeber- wie 6 Arbeitnehmervertreter.
Obwohl durch den rechtlichen Rahmen klare Vorgaben bestehen, hat unser Stiftungsrat einen recht grossen Gestaltungsspielraum, wie er diese in unserer Pensionskasse umsetzt. Dies bedeutet einerseits eine grosse Verantwortung und Herausforderung, andererseits stellt sie eine spannende, interessante und vielseitige Aufgabe dar. So kann der Stiftungsrat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Beispiel wichtige Entscheidungen über den Sparprozess, den Umwandlungssatz oder die Ausgestaltung der Leistungen selbständig treffen.
Es müssen dabei viele verschiedene Ziele im Auge behalten werden, die in einem Gleichgewicht bleiben müssen. Einerseits möchte die sgpk den Versicherten gute und zeitgemässe Leistungen und Konditionen den Versicherten bieten. So sind wir bestrebt, die Leistungen immer wieder zu hinterfragen und passen sie regelmässig den Bedürfnissen und den verschiedenen Lebensplänen der Versicherten an. Trotz dem Trend zur Individualisierung auch in der beruflichen Vorsorge muss diese jedoch weiterhin die Aufgaben einer Solidargemeinschaft wahrnehmen, zum Beispiel für die Risiken Tod und Invalidität.
Aber auch die langfristige finanzielle Stabilität und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen ist dem Stiftungsrat sehr wichtig. So verfügt die sgpk über ein gewisses finanzielles Polster in Form der Wertschwankungsreserven und es gibt in der sgpk keine Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern mehr. Wenn diese Umverteilung in den Medien in allgemeiner Form als Schwäche der Pensionskassen erwähnt wird, so betrifft es Sie als Versicherte der sgpk nicht.
Joe Walser und ich haben in den letzten 12 Jahren immer das Interesse der Versicherten im Zentrum unserer Tätigkeit gesehen. So konnte die vorgesehene durchschnittliche Jahresverzinsung des Altersguthaben von durchschnittlich 2% auch in schlechten Börsenzeiten und in den schwierigen Startjahren der Kasse infolge der ungenügenden Ausfinanzierung durch den Kanton eingehalten werden.
Auch war es immer unser Anliegen, dass die Beratung der Versicherten zeitnah und niederschwellig angeboten wird und die Informationen verständlich und regelmässig erfolgen.
Joe Walser und ich werden nach Ende dieser Amtszeit aus Altersgründen aus dem Stiftungsrat ausscheiden, es werden also 2 neue Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der Lehrpersonen des Kantons St. Gallen gesucht. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass im Stiftungsrat auch Personen der Basis vertreten sind, wie das bei Joe und mir als Volksschullehrer der Fall ist.
Die Hauptanforderungen an einen Stiftungsrat bestehen nicht aus einer vertieften Ausbildung in Finanzwissenschaften oder im Versicherungswesen, vieles davon lässt sich in den ersten Monaten in Ausbildungen erlernen. Wichtig ist, dass die Stiftungsrätinnen und -räte über persönliche und soziale Kompetenzen verfügen wie Initiative, Engagement, Fairness, Lern- und Dialogbereitschaft, Integrität und Teamfähigkeit. Es wäre schön, wenn sich auch Frauen für diese Aufgabe begeistern und zur Verfügung stellen könnten, die in unserem Stiftungsrat wie in den meisten leitenden Organen der Pensionskassen untervertreten sind. Die zeitliche Belastung hält sich in Grenzen. Es finden ungefähr 10 Sitzungen im Jahr statt, dazu kommt die Vorbereitung und das Aktenstudium im Vorfeld dieser Sitzungen.
Die untenstehenden Zahlen zeigen Ihnen auf, dass Ihre Pensionskasse sich in den letzten 10 Jahren gut entwickelt hat.
Aktiv Versicherte
2014 23’983
2024 30’010
Rentenbeziehende
2014 8040
2024 10’978
Bilanzsumme (in Mio. Fr.)
2014 7`628
2024 12`339
Deckungsgrad
2014 100.0 %
2024 110.0 %
Technischer Zins
2014 3.5%
2024 2.5 %