Der KLV St. Gallen setzt sich im Zyklus 1 für die Flexibilisierung der Durchlaufzeit mit der Ermöglichung der Basisstufe ein. Im Zyklus 3 wünscht sich der Berufsverband ebenfalls Flexibilität damit die Schulen vor Ort das passende Modell zusammen mit den LP-Teams weiterführen (z.B. Real/Sek) oder weiterentwickeln (z.B. Stammklassen mit oder ohne Niveaugruppen) können. Ein durch das Gesetz vorgegebener Modellwechsel würde aktuell von den Lehrpersonen im Zyklus 3 mehrheitlich nicht mitgetragen.
Die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen müssen weiterhin kantonal geregelt werden und dürfen sich mit der Revision nicht verschlechtern. Gerade im aktuellen Wettbewerb um qualifiziertes Lehrpersonal wäre dies sehr kontraproduktiv.
Weitere Positionen zu Bildungsrat, Beurteilung, Sonderpädagogik, Konvente und Lehrpersonenvertretung sind im Positionspapier des KLV St. Gallen zur Revision des Volksschulgesetzes erläutert.