Zum neuen Jahr und zu den Änderungen Intensivweiterbildung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des KLV

Präsidium und Kantonalvorstand wünschen euch allen ein wunderbares neues Jahr mit ganz viel Glück, Zufriedenheit im privaten wie im schulischen Bereich und natürlich mit ganz viel Gesundheit.

Nach wie vor bestimmt Covid-19 unseren Alltag und damit auch die Schule....

Der KLV bemüht sich, mit den Spitzen des BLD im Austausch zu bleiben, um im aktuell schwierigen Umfeld unsere Meinung einbringen zu können. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass eine allgemeine Schulschliessung nur als «ultima ratio» infrage kommt. Sollte es die epidemiologische Lage aber erzwingen, sind wir überzeugt, dass alle Schulen im Kanton auf eine mögliche zweite Schulschliessung gut vorbereitet wären.

Es gibt aber durchaus auch erfreuliche Nachrichten zum Jahresanfang. Eine davon betrifft die Intensivweiterbildung. Bisher war es so, dass Lehrpersonen, welche insgesamt mehr als 50% unterrichtet haben, aber an zwei oder mehr Schulgemeinden zu jeweils weniger als 50% sind, nur dann in den Genuss der Intensivweiterbildung gekommen sind, wenn sich die Schulgemeinden kulant gezeigt haben. Der KLV hat deshalb einen Vorstoss unternommen, diese störende Ungleichbehandlung von Teilpensen zu beenden. Erfreulicherweise hat der Bildungsrat im vergangenen Dezember unserem Ansinnen zugestimmt. Ab dem 1. August 2021 gilt folgende Weisung zur Intensivweiterbildung:

«Lehrpersonen vor dem 56. Altersjahr mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und einem Beschäftigungsgrad von wenigstens 40 Prozent im Kindergarten oder wenigstens 50 Prozent in der Primarschule oder auf der Oberstufe haben nach Vollendung des 15. und 25. Arbeitsjahrs an einer öffentlichen Volksschule oder einer anerkannten privaten Sonderschule im Kanton St.Gallen Anspruch auf eine Intensivweiterbildung. Der Anspruch besteht auch, wenn die Lehrperson bei zwei Schulträgern unbefristete Teilpensen mit einem Beschäftigungsgrad von zusammen wenigstens 40 Prozent im Kindergarten oder wenigstens 50 Prozent in der Primarschule oder auf der Oberstufe versieht. Unterrichtet eine Lehrperson im Kindergarten und in der Primarschule, muss sie bei beiden Schulträgern zusammen einen unbefristeten Beschäftigungsgrad von 50 Prozent erreichen.»

 

Ebenso erfreulich sind die Rückmeldungen aus den Kreisen unserer Mitglieder bezüglich Mitarbeit im neuen KLV-Vorstand. Mehrere Personen haben sich gemeldet und wir sind zuversichtlich, motivierte, engagierte Personen aus dem KLV zur Wahl in den künftigen Vorstand vorschlagen zu können. Nach wie vor suchen wir aber je eine Person aus den Regionen Sarganserland und See-Gaster, welche sich gerne im KLV-Vorstand einbringen würde. Idealerweise würdet ihr zudem im Kindergarten bzw. Zyklus 1 oder als Fach- oder Förderlehrperson arbeiten, allenfalls im Zyklus 3. Meldet euch unverbindlich, falls ihr Fragen zum Vorstandsamt habt. Wir freuen uns über jedes Interesse!

Datum

04.01.2021