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Zweck und Ziele

  • Der KLV ist der Ort, wo Austausch von Werten, Meinungen, Lösungsansätzen, Ideen, Haltungen, taktischen Überlegungen, Strategien und Zielsetzungen stattfindet, bevor er als Einheit nach aussen tritt.
  • Der KLV setzt sich als der Dachverband für alle ihm angehörenden Stufen und Fachrichtungen ein. Er steht seinen Mitgliedern als Anlaufstelle und Gesprächspartner in Sorgen und Nöten zur Verfügung. Er unterstützt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten bei ihren Problemlösungen.
  • Der KLV arbeitet an und bei Schulentwicklungen aktiv mit.
  • Der KLV ist nicht nur ein ernst zu nehmender Sozialpartner, er setzt sich auch für die Umsetzung einer echten Sozialpartnerschaft auf allen Ebenen ein.
  • Der KLV wirkt als Drehscheibe in Bildungsfragen.
    Der KLV setzt sich für die beruflichen Belange seiner Mitglieder ein – wir sind auf unserem Gebiet die Fachleute.
  • Der KLV bemüht sich um die Stärkung des Berufsstandes, um die Hebung des gesellschaftlichen Ansehens des Berufsstandes und um ein gesundes Selbstbewusstsein seiner Mitglieder.
  • Der KLV bemüht sich um Rahmenbedingungen und Strukturen, aber auch um eine Kultur der Zusammenarbeit, die effiziente Abläufe und wirkungsvolle Ergebnisse ermöglichen.
  • Der KLV fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Mitglieder unter Beachtung der verschiedenen Interessenlagen.


Der KLV will:

  • das st. gallische Schulwesen fördern;
  • die ideellen und materiellen Interessen seiner Mitglieder gemäss Art. 4a und 4b wahren;
  • eine Koordination der Tätigkeiten der Stufen- und Fachkonferenzen anstreben;
  • die Interessen der st. gallischen Lehrerschaft, soweit notwendig, über den Kanton hinaus vertreten;
  • seinen Mitgliedern gemäss dem "Reglement Rechtsschutz" rechtliche Hilfe gewähren;
  • bedürftigen Mitgliedern und ihren in Not geratenen Angehörigen Beratung und materielle Hilfe gemäss dem "Reglement für die Fürsorgekasse" zukommen zu lassen;
  • Mitgliedern, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, gemäss dem "Reglement der Beratungsstelle des KLV" beratend zur Seite stehen.

Mitgliedschaft im KLV

Werden Sie Mitglied im KLV St. Gallen!

Zweck und Ziele

  • Der KLV ist der Ort, wo Austausch von Werten, Meinungen, Lösungsansätzen, Ideen, Haltungen, taktischen Überlegungen, Strategien und Zielsetzungen stattfindet, bevor er als Einheit nach aussen tritt.
  • Der KLV setzt sich als der Dachverband für alle ihm angehörenden Stufen und Fachrichtungen ein. Er steht seinen Mitgliedern als Anlaufstelle und Gesprächspartner in Sorgen und Nöten zur Verfügung. Er unterstützt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten bei ihren Problemlösungen.
  • Der KLV arbeitet an und bei Schulentwicklungen aktiv mit.
  • Der KLV ist nicht nur ein ernst zu nehmender Sozialpartner, er setzt sich auch für die Umsetzung einer echten Sozialpartnerschaft auf allen Ebenen ein.
  • Der KLV wirkt als Drehscheibe in Bildungsfragen.
    Der KLV setzt sich für die beruflichen Belange seiner Mitglieder ein – wir sind auf unserem Gebiet die Fachleute.
  • Der KLV bemüht sich um die Stärkung des Berufsstandes, um die Hebung des gesellschaftlichen Ansehens des Berufsstandes und um ein gesundes Selbstbewusstsein seiner Mitglieder.
  • Der KLV bemüht sich um Rahmenbedingungen und Strukturen, aber auch um eine Kultur der Zusammenarbeit, die effiziente Abläufe und wirkungsvolle Ergebnisse ermöglichen.
  • Der KLV fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Mitglieder unter Beachtung der verschiedenen Interessenlagen.


Der KLV will:

  • das st. gallische Schulwesen fördern;
  • die ideellen und materiellen Interessen seiner Mitglieder gemäss Art. 4a und 4b wahren;
  • eine Koordination der Tätigkeiten der Stufen- und Fachkonferenzen anstreben;
  • die Interessen der st. gallischen Lehrerschaft, soweit notwendig, über den Kanton hinaus vertreten;
  • seinen Mitgliedern gemäss dem "Reglement Rechtsschutz" rechtliche Hilfe gewähren;
  • bedürftigen Mitgliedern und ihren in Not geratenen Angehörigen Beratung und materielle Hilfe gemäss dem "Reglement für die Fürsorgekasse" zukommen zu lassen;
  • Mitgliedern, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, gemäss dem "Reglement der Beratungsstelle des KLV" beratend zur Seite stehen.

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