Rechtsschutzversicherung

Der KLV hat sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit Rechtsanfragen auseinandergesetzt, die nur mit anwaltschaftlicher Hilfe vernünftig gelöst werden konnten. Kommt ein Anwalt ins Spiel, kann es sehr schnell sehr teuer werden. Die finanzielle Unterstützung, die der KLV SG da leisten kann, ist dementsprechend in solchen Fällen schnell ausgeschöpft. Nun ist es dem KLV SG gelungen, einen Kollektivvertrag abzuschliessen. Dieser Vertrag beinhaltet eine Rechtschutzversicherung spezifisch zugeschnitten auf die berufliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sämtliche Mitglieder des KLV SG, die sich dem Kollektivvertrag angeschlossenen haben, gelten als versicherte Einzelpersonen. Die versicherten Mitglieder sind für die private, nebenberufliche und gewerbliche Tätigkeit in ihrer Eigenschaft als Lehrerin oder Lehrer an einer öffentlichen oder privaten Schule in Ausübung ihrer Berufspflicht oder als Studentinnen und Studenten der PHSG versichert. In den gedeckten Rechtsfällen werden Leistungen bis zu einer Deckungssumme von CHF 1‘000'000.00 (ausserhalb Europa CHF 100‘000.00) erbracht. Die Jahresprämie beträgt pro versichertes Verbandsmitglied CHF 23.00. Mit der Protekta haben wir einen erfahrenen und erfolgreichen Partner gewonnen, der die Interessen der KLV Mitglieder im Streitfall erfolgreich vertreten wird.

Über folgende Bankverbindung kann die Rechtsschutzversicherung für das Schuljahr 23/24 abgeschlossen werden:

Kant. Lehrerinnen– und Lehrerverband
Rechtsschutzversicherung
9000 St. Gallen

St. Galler Kantonalbank
CH52 0078 1017 9315 1200 0

Vermerk: SJ 23/24

 

Merkblatt Rechtsschutzversicherung

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