Der Vorstand ist das strategische Organ des KLV St.Gallen. Er fällt Entscheide, die von langfristiger und grundsätzlicher Tragweite sind. Die Richtlinien für die Vorstandsarbeit werden gemäss Art. 9 der Statuten in diesem Reglement festgelegt.
Unsere Legislaturziele findet ihr hier.
Der Vorstand behandelt alle Geschäfte von strategischer Bedeutung für den KLV St.Gallen:
- behandelt Bildungsfragen
- überprüft und berät permanent die Rahmenbedingungen der KLV-Mitglieder (z.B. Lohnfragen, Klassengrössen, Schulorganisation, Anstellungsverhältnisse etc.)
- legt die mittel- und langfristigen Strategien fest
- bildet bei Bedarf Arbeitsgruppen
- berät Anträge an die Delegiertenversammlung
- wacht über den Vollzug von Beschlüssen der DV
- legt Entschädigungen und Sitzungsgelder fest
- wählt das KLV-Beratungsteam
- beschliesst das Vorgehen bei ausserordentlichen Rechtsfällen
- beschliesst die Aufnahme von Mitgliedern gemäss Art. 4 der Statuten
- wählt die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle
- erlässt Wahl- und Abstimmungsempfehlungen
- arbeitet in Arbeitsgruppen des BLD / des Kantons mit
- pflegt den Austausch mit anderen Organisationen, welche für die Bildung des Kantons St. Gallen von Bedeutung sind
- Pflegt die Zusammenarbeit mit dem LCH und nimmt in der Präsidentenkonferenz des LCH Einsitz
- kann für Kundgebungen oder Orientierungen an alle Verbandsmitglieder eine Mitgliederversammlung einberufen
- kann die Einberufung einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung verlangen
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Patrick Keller, Präsident
GPK - Geschäftsprüfungskommission
Die GPK ist das oberste Kontrollorgan des KLV St.Gallen.
Sie untersteht unmittelbar der Delegiertenversammlung. Die GPK ist kein Vollzugsorgan und hat keine selbständigen Entscheidungsbefugnisse.
Den GPK-Mitgliedern obliegt die Prüfung der Jahresrechnung und der Geschäfte des KLV St.Gallen. Diese muss spätestens nach jedem Jahresabschluss in formeller und materieller Hinsicht erfolgen.