Positionspapiere

Positionspapier zum Einsatz von Klassenassistenzen

Das Arbeitsfeld von Klassenassistenzen hat sich in den letzten Jahren in den Schulen individuell und oft zufällig entwickelt. In seinem neuen Positionspapier fordert der KLV St. Gallen deshalb klare Rahmenbedingungen für deren Einsatz, um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu verhindern. Klassenassistenzen sollen Lehrpersonen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und ihnen mehr Zeit für die qualifizierte Lernbegleitung von Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Unterrichtseinsätze als Stellvertretungen oder als Springerinnen und Springer sowie anspruchsvolle Einzelbetreuungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf gehören nicht zu den Aufgaben von Klassenassistenzen.

Bisher sind weder Anstellungsbedingungen noch Aufgaben von Klassenassistenzen kantonal geregelt. Der KLV St. Gallen fordert deshalb, dass der Bildungsrat Rahmenbedingungen in Form einer Weisung definiert. Zudem soll der Aufwand der Lehrperson für die Anleitung und Führung von Klassenassistenzen im Berufsauftrag integriert und angerechnet werden. Weiterbildungsangebote für Klassenassistenzen sind wichtig und sollten den Fokus im Bereich Betreuung und Soziales haben.

Ergänzende Fragen und Antworten im Positionspapier skizzieren das Grundverständnis des KLV St. Gallen zu Klassenassistenzen.

Positionspapier zur Revision des Volksschulgesetz (Stand 23.6.2025)

Seit 2022 läuft der Prozess zur Revision des Volksschulgesetzes, in welchen der KLV St. Gallen auf verschiedenen Ebenen einbezogen ist. Die Grundlagenarbeit wird im Sommer 2025 abgeschlossen, die konkrete Formulierung des neuen Gesetzes steht bevor.

Der KLV St. Gallen setzt sich im Zyklus 1 für die Flexibilisierung der Durchlaufzeit mit der Ermöglichung der Basisstufe ein. Im Zyklus 3 wünscht sich der Berufsverband ebenfalls Flexibilität damit die Schulen vor Ort das passende Modell zusammen mit den LP-Teams weiterführen (z.B. Real/Sek) oder weiterentwickeln (z.B. Stammklassen mit oder ohne Niveaugruppen) können. Ein durch das Gesetz vorgegebener Modellwechsel würde aktuell von den Lehrpersonen im Zyklus 3 mehrheitlich nicht mitgetragen.

Die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen müssen weiterhin kantonal geregelt werden und dürfen sich mit der Revision nicht verschlechtern. Gerade im aktuellen Wettbewerb um qualifiziertes Lehrpersonal wäre dies sehr kontraproduktiv.

Weitere Positionen zu Bildungsrat, Beurteilung, Sonderpädagogik, Konvente und Lehrpersonenvertretung sind im Positionspapier des KLV St. Gallen zur Revision des Volksschulgesetzes erläutert.