Berufshaftpflichtversicherung

Der KLV hat für seine Mitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Grundsätzlich haftet bei einem Haftpflichtfall der Arbeitgeber, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Lehrerin resp. den Lehrer kein Verschulden trifft. Der Beweis obliegt dem Arbeitgeber, das Verschulden wird also zugunsten des Geschädigten grundsätzlich vermutet. Wichtig ist, dass die Lehrperson direkt nicht belangbar ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Lehrperson in keinem Falle zur Verantwortung gezogen werden kann, steht doch dem Arbeitgeber ein grundsätzliches Rückgriffsrecht gegen den Verursacher zu. Und genau hier setzt die Kollektiv-Police des KLV St. Gallen ein, denn sie gewährt den Lehrerinnen und Lehrern Schutz gegen allfällige Regresse seitens des Arbeitgebers auch bei Fahrlässigkeit und Grobfahrlässigkeit.

Über folgende Bankverbindung kann die Berufshaftpflichtversicherung für nur CHF 11.00 für das Schuljahr 23/24 abgeschlossen werden:

Kant. Lehrerinnen– und Lehrerverband
Berufshaftpflicht
9000 St. Gallen

St. Galler Kantonalbank
CH52 0078 1017 9315 1200 0

Vermerk: SJ 23/24

Merkblatt Berufshaftpflichtversicherung

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